Global

Dr. Oetker setzt LkSG um

Dr. Oetker setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 1. Januar 2023 um.

Dr. Oetker setzt LkSG um

21.12.2022 Nachhaltigkeit

Bielefeld, Dezember 2022 – Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern. Das Gesetz soll helfen, bestehenden und zukünftigen Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken beziehungsweise sie direkt im Vorfeld zu vermeiden. Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG setzt das Gesetz als Teil der Oetker-Gruppe entsprechend mit einem umfassenden Maßnahmenpaket um.

Umsetzung bei Dr. Oetker umfangreich vorbereitet

Dr. Oetker hat sich bereits in den letzten Jahren intensiv mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auseinandergesetzt. Daher kaufen wir kritische Rohwaren wie Kakao oder Palmöl schon fast ausschließlich zertifiziert ein. Jetzt setzt das Unternehmen die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gruppenweit und sowohl für die direkt Beschäftigten als auch für die gesamte Lieferkette um. Dementsprechend wurde ein Risikomanagementsystem eingerichtet, das zur Erfüllung der im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten alle maßgeblichen Geschäftsabläufe umfasst.

Menschenrechtsbeauftragte berichtet an Menschenrechtskomitee

Verantwortlich für die Einhaltung des Gesetzes bei Dr. Oetker ist das Menschenrechtskomitee, das übergreifend für die gesamte Oetker-Gruppe gilt. Mitglieder dieses Komitees sind die jeweiligen Menschenrechtsbeauftragten, die für einzelne Spartengesellschaften der Oetker-Gruppe festgelegt wurden. Bei der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG und übergreifend für die Oetker-Gruppe übernimmt diese Rolle Dr. Judith Güthoff, Senior Executive Manager Sustainability & Compliance.

Als Menschenrechtsbeauftragte sammelt und bündelt sie alle nach dem Gesetz relevanten Sachverhalte aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus ist sie die erste Ansprechpartnerin für die nun definierten Menschenrechtskoordinatoren und Menschenrechtsmanager, die bei Dr. Oetker für die Überwachung der gesetzeskonformen Erfüllung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei Lieferanten zuständig sind.

Code of Conduct für Lieferanten und Mitarbeiter

Darüber hinaus wird die Oetker-Gruppe entsprechend dem Gesetz eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie veröffentlichen, in der die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer formuliert werden. Des Weiteren gilt ein aktualisierter Supplier Code of Conduct seit Oktober 2022 für die Lieferanten aller Gruppenunternehmen. Er beschreibt und spezifiziert bindende Kriterien für unsere Lieferanten, u. a. in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Gesetzestreue, und ist in zahlreichen Sprachen auf unserer Corporate Website veröffentlicht. Des Weiteren verfügt das Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren, über das sowohl interne als auch externe Menschenrechtsverstöße oder Hinweise auf potenzielle Risiken gemeldet werden können. Diesen wird sodann umgehend nachgegangen.

“Uns ist es wichtig, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestmöglich umzusetzen und damit Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen und in den Lieferketten zu begegnen. Daher haben wir die Umsetzung intensiv vorbereitet und fühlen uns für 2023 gut aufgestellt”, sagt Dr. Judith Güthoff, Senior Executive Manager Sustainability & Compliance sowie Menschenrechtsbeauftragte Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG und Dr. August Oetker KG.

Das setzt Dr. Oetker ab dem 1. Januar 2023 um:

  • Mindestens jährliche Risikoanalyse zur Identifikation von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, also bei unseren direkten Lieferanten – ergänzt durch ad hoc Analysen (im Verdachtsfall auch bei mittelbaren Lieferanten). Wo wir menschenrechtliche Risiken oder Verstöße sehen, beschließen wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen und setzen diese um. Die Abhilfemaßnahmen zielen darauf ab, die Verletzung durch den potenziellen Verursacher zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren.

  • Anlassbezogene Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern, also all unseren Vorlieferanten.

  • Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Erfüllung aller genannten Sorgfaltspflichten. Der Bericht wird spätestens vier Monate nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres – erstmals rückwirkend für das Jahr 2023 in 2024 – eingereicht und auf der Website der Dr. August Oetker KG für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich gemacht werden.

Auf Menschenrechtsrisiken im Unternehmen und der gesamten Lieferkette reagieren

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert vor allem große Unternehmen auf, die Risiken für Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen sowie entlang der vorgelagerten Lieferketten zu analysieren und zu verfolgen. Wer ein Risiko oder einen Verstoß identifiziert, muss Maßnahmen dagegen umsetzen; über den gesamten Prozess ist jährlich zu berichten. Ziel des Gesetzes ist es, für eine faire und nachhaltige globale Wirtschaft zu sorgen sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern.

Auch EU-weit wird an einer solchen Richtlinie gearbeitet: Mit der Richtlinie zur “Corporate Sustainability Due Diligence” möchte die EU absichern, dass Unternehmen weltweit in ihrer gesamten Wertschöpfungskette – vom Anbau der Rohware bis zur fertigen Ware im Supermarkt – geltende Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Aktuell liegen dem Europäischen Rat und Parlament ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor; die Annahme im Plenum wird für Mai 2023 erwartet.

Für Rückfragen:

Katharina Ahnepohl

Pressesprecherin Nachhaltigkeit

Hannah Strüver

Leitung / Pressesprecherin Brand and Product Communication