Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Die Dr. August Oetker KG ist danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung eines Managementsystem
  • Durchführung von Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
  • Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts

für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.

Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG fällt über die Dr. August Oetker KG in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der Oetker-Gruppe.

Im Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.

Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten

Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier: Compliance Organisation/Hinweisgebersystem