Rechtliche Bedingungen
Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten gelten unsere allgemeinen Einkaufs- und Lieferantenbedingungen, die je nach Land und Standort variieren können. Für unser globales Beschaffungsteam sind gemeinsame Vorgehensweisen und Verfahren unerlässlich, um Einheitlichkeit, Vertrauen und Effektivität in unserem Verhandlungsprozess zu gewährleisten. Jede Verhandlung mit Dr. Oetker wird auf Grundlage unserer Vorgaben und Richtlinien für Verträge und Geschäftsbedingungen geführt.
Für unsere Lieferanten definieren wir neben Qualitätsstandards auch Anforderungen an einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und an die Einhaltung internationaler Sozialstandards. Diese orientieren sich an den international anerkannten Menschenrechten und den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Demnach dulden wir weder Kinder- noch Zwangsarbeit in unseren Lieferketten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen muss gewährleistet sein. Die Wochenarbeitszeit und die zulässige Höchstarbeitszeit müssen mindestens den landesüblichen Gesetzen und Richtlinien entsprechen. Zudem muss der Lohn der Angestellten den gesetzlichen bzw. industriellen Mindeststandard erfüllen, je nachdem welcher höher liegt.